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   OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08   

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OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08 (https://dejure.org/2013,63130)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26.06.2013 - 4 KO 583/08 (https://dejure.org/2013,63130)
OVG Thüringen, Entscheidung vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 (https://dejure.org/2013,63130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Thüringer Verwaltungsgerichtsbarkeit PDF

    Zur Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer Fahrbahn, bei der ihre Verbreiterung mit dem Wegfall der Teileinrichtung Gehweg einhergeht

  • Justiz Thüringen

    Abgrenzung der erstmaligen Herstellung einer Mischverkehrsfläche vom Ausbau einer Fahrbahn, bei der ihre Verbreiterung mit dem Wegfall der Teileinrichtung Gehweg einhergeht

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (17)

  • BVerwG, 18.11.2002 - 9 C 2.02

    Erschließungsbeitrag; Teile von Erschließungsanlagen; Herstellung nach

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Diese Regelung verdrängt im Beitrittsgebiet die allgemeinere Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB und gilt für die neuen Bundesländer in deren Gebiet auch dann, wenn Erschließungsanlagen bereits vor der Teilung Deutschlands hergestellt worden sind (vgl. im Einzelnen BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200).

    Bezugnahme auf BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2.02 - BVerwGE 117, 200 ff.).

    Der Ausschluss des Erschließungsbeitragsrechts gilt unter den Voraussetzungen des § 242 Abs. 9 BauGB nicht nur für die gesamte Verkehrsanlage, sondern - insofern weiter gehend als nach der Überleitungsvorschrift des § 242 Abs. 1 BauGB für die alten Bundesländer zum Stichtag 29. Juni 1961 - auch für Teile von Erschließungsanlagen, die vor dem Stichtag 3. Oktober 1990 hergestellt waren, auch wenn die Anlage insgesamt vor dem 3. Oktober 1990 noch nicht endgültig hergestellt war (vgl. dazu BVerwG, Urteil vom 18. November 2002 - 9 C 2/02 -, BVerwGE 117, 200, Juris Rn. 23).

  • OVG Thüringen, 23.02.2010 - 4 ZKO 781/09

    Anliegeranteil in der Straßenausbaubeitragssatzung für Anliegerstraßen von nur 50

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Vielmehr gibt der Thüringer Gesetzgeber mit der Regelung in § 7 Abs. 3 Satz 2 ThürKAG a. F. (nunmehr § 7 Abs. 4 Satz 2 ThürKAG n. F.) den Gemeinden ausdrücklich und zwingend die Beachtung des Vorteilsprinzips bei der Festlegung des Gemeindeanteils vor (vgl. dazu den Senatsbeschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 - ThürVBl 2011, 5).

    Der Senat hat entschieden, dass ein Anliegeranteil von nur 50 v. H. bei Anliegerstraßen der Definition der Anliegerstraße widerspricht und das Vorteilsprinzip verletzt (Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 -, ThürVBl 2011, 5).

    Der Senat hat zu einer rückwirkenden Änderung der persönlichen Beitragspflicht mit Beschluss vom 23. Februar 2010 - 4 ZKO 781/09 - ausgeführt:.

  • OVG Thüringen, 22.01.2008 - 4 EO 660/03

    Ausbaubeiträge; Zum Anlagenbegriff des ThürKAG bei Verkehrsanlagen und zum

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Der Anwendungsbereich des ThürKAG ist - bezogen auf den Ausbau von öffentlichen Verkehrsanlagen - erst eröffnet, wenn es sich dabei um bereits erstmalig hergestellte Erschließungsanlagen oder Teile von Erschließungsanlagen i. S. d. § 242 Abs. 9 BauGB handelt oder um solche, die nicht vom Erschließungsbeitragsrecht erfasst werden, z. B. eine nicht zum Anbau bestimmte Außenbereichsstraße (vgl. den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -, ThürVBl 2008, 162).

    Der Begriff der beitragsfähigen Einrichtung (Anlage) im Sinne des § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG ist wegen des engen Zusammenhangs der ausbaubeitragsrechtlichen Vorschriften des Thüringer Landesrechts mit der erschließungsbeitragsrechtlichen Überleitungsvorschrift in § 242 Abs. 9 BauGB bei öffentlichen Verkehrsanlagen grundsätzlich deckungsgleich mit dem Erschließungsanlagenbegriff des BauGB (vgl. den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -).

    ThürVBl 2010, 126; zur Abschnittsbildung als Voraussetzung für eine Beitragserhebung für Teilstrecken einer Verkehrsanlage siehe auch den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -, ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 24.11.2009 - 4 EO 195/08

    Erschließungsbeiträge; Erschließungsbeiträge für eine teilweise beidseitig im

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Ob eine Gemeinde für den Ausbau einer Verkehrsanlage einen Erschließungsbeitrag nach § 127 BauGB oder einen Ausbaubeitrag gemäß § 7 Abs. 1 ThürKAG erheben kann, richtet sich danach, ob es sich bei der Ausbaumaßnahme um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage handelt oder um deren spätere Erweiterung, Verbesserung oder Erneuerung gemäß § 7 Abs. 1 Satz 1 ThürKAG (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - 4 EO 195/08 -, ThürVBl.

    Nicht unter den Begriff der "Teile" von Erschließungsanlagen im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB fallen dagegen Teilstrecken oder sonstige Teilflächen von Erschließungsanlagen oder deren Teileinrichtungen (vgl. Senatsbeschluss vom 24. November 2009 - 4 EO 195/08 -,.

    ThürVBl 2010, 126; zur Abschnittsbildung als Voraussetzung für eine Beitragserhebung für Teilstrecken einer Verkehrsanlage siehe auch den Senatsbeschluss vom 22. Januar 2008 - 4 EO 660/03 -, ThürVGRspr.

  • OVG Thüringen, 14.02.2011 - 4 KO 514/08

    Erschließungsbeitrag für Teileinrichtung - Gehweg

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Dies hat der Senat bereits mit Urteil vom 21. Juli 2010 - 4 KO 173/08 -, LKV 2011, 92 und Urteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08- , ThürVBl 2011, 276, geklärt.

    2010, 126; Senatsurteil vom 14. Februar 2011 - 4 KO 514/08 -, ThürVGRspr.

    2012, 137 = ThürVBl 2011, 276; Senatsbeschluss vom 10. November 2011 - 4 EO 108/08 -).

  • BVerwG, 11.07.2007 - 9 C 5.06

    Erschließungsbeitrag; Beitrittsgebiet; Verfahrensmangel; Aufklärungspflicht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Erforderlich ist danach ein Mindestmaß an bautechnischer Herrichtung, nämlich das Vorhandensein einer hinreichend befestigten Fahrbahn (wofür z. B. auch eine Schotterdecke genügen kann), einer - wenn auch primitiven - Form von Straßenentwässerung (ein bloßes Versickernlassen wäre dagegen nicht ausreichend) sowie einer eigenen Straßenbeleuchtung, die einen ungefährdeten Haus-zu-Haus-Verkehr ermöglicht (BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 -, BVerwGE 129, 100, Juris Rn. 40).

    Diese Darstellung schließt allerdings nicht aus, dass der Gehweg bei seiner ursprünglichen Anlage zu einem früheren Zeitpunkt durchgehend bituminös befestigt war (zum maßgeblichen Zeitpunkt für die Beurteilung der Herstellung im Sinne des § 242 Abs. 9 BauGB siehe BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 -, BVerwGE 129, 100, Juris Rn. 29 m. w. N.; kritisch mit Blick auf die Ermittlungsschwierigkeiten Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: September 2013, § 8 Rn. 218e S. 166/1 und 166/2).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.01.2009 - 15 A 3137/06

    Maßstäbe für den Gemeindeanteil im Straßenbaubeitragsrecht; Wirtschaftlicher

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus a. a. O., m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Auch wenn der Gemeinde bei der Bestimmung des Gemeindeanteils ein ortsgesetzgeberisches Ermessen zusteht (hierzu etwa OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - a. a. O.; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - a. a. O.) steht ihr ein Spielraum bei der Bestimmung des Gemeindeanteils nur innerhalb der landesgesetzlichen Vorgaben und somit der Grenzen des Vorteilsprinzips zu.

  • OVG Niedersachsen, 06.06.2001 - 9 LA 907/01

    Anliegeranteil; Anliegerstraße; Beitragserhebung; Beitragserhebungspflicht;

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus a. a. O., m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O.; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31. Januar 2007 -5B 522/06 - LKV 2008, 130).

  • OVG Rheinland-Pfalz, 16.01.2007 - 6 A 11315/06

    Straßenausbaubeitrag - zur Ermittlung des Gemeindeanteils

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Umgekehrt muss der Anliegeranteil umso größer sein, je mehr die ausgebaute Anlage von den jeweiligen Grundstücken aus benutzt werden wird (auch hierzu im Einzelnen: Driehaus a. a. O., m. w. N.; OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - KStZ 2001, 209; OVG NW, Beschluss vom 22. Januar 2009 - 15 A 3137/06 - KStZ 2009, 118; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - zitiert nach Juris; OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 26. April 2006 - 2 KN 7/05 - NordÖR 2006, 470).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O.; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31. Januar 2007 -5B 522/06 - LKV 2008, 130).

  • OVG Sachsen-Anhalt, 08.12.2009 - 4 L 159/09

    Zur Bestimmung des Gemeindeanteils und des Anliegeranteils in einer

    Auszug aus OVG Thüringen, 26.06.2013 - 4 KO 583/08
    Die gebotene angemessene Berücksichtigung der Vorteile der Allgemeinheit bedeutet, dass sich die Bestimmung des Gemeindeanteils allein an dem Umfang des Vorteils zu orientieren hat, der der Allgemeinheit im Verhältnis zur Gruppe der beitragspflichtigen Grundstückseigentümer durch die Möglichkeit der Inanspruchnahme der ausgebauten Anlage geboten wird (hierzu auch Driehaus in: Driehaus [Hrsg.], Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2013, Rn. 367 und 367a zu § 8 m. w. Nw.; derselbe, Erschließungs- und Ausbaubeiträge, 9. Auflage 2012, Rn. 8 zu § 34; ebenso BayVGH, Urteil vom 16. August 2001 - 6 B 97.111 - KStZ 2003, 152; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 -).

    Die Gemeinde übt ihr ortsgesetzgeberisches Ermessen bei der Festsetzung des Gemeindeanteils bzw. des Anliegeranteils nur dann sachgerecht aus, wenn auch die durch das Vorteilsprinzip gezogene Untergrenze bei der Bestimmung des Gemeindeanteils beachtet wird (hierzu grundlegend: OVG Lüneburg, Beschluss vom 6. Juni 2001 - 9 LA 907/01 - a. a. O.; zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 16. Januar 2007 - 6 A 11315/06 - a. a. O.; OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 8. Dezember 2009 - 4 L 159/09 - Driehaus in Kommunalabgabenrecht, a. a. O.; anders nur SächsOVG zum Verständnis des dortigen, mit der Thüringer Rechtslage nicht vergleichbaren Landesrechts: Urteil vom 31. Januar 2007 -5B 522/06 - LKV 2008, 130).

  • OVG Schleswig-Holstein, 26.04.2006 - 2 KN 7/05
  • OVG Sachsen, 31.01.2007 - 5 B 522/06

    Rechtsaufsicht, Verwirkung, Straßenbaubeitragssatzung,

  • OVG Thüringen, 30.06.2003 - 4 EO 206/96

    Ausbaubeiträge; Ausbaubeiträge; Vorverteilung; Anliegerstraße; Straßentyp;

  • VGH Bayern, 16.08.2001 - 6 B 97.111

    Anforderung an eine die Eigenbeteiligung nach Straßenkategorien abstufende

  • OVG Thüringen, 27.04.2006 - 4 EO 1089/04

    Erschließungsbeiträge; Zum „technischen Ausbauprogramm" und zu den

  • VG Meiningen, 23.07.2002 - 1 E 196/01
  • OVG Thüringen, 21.07.2010 - 4 KO 173/08

    Bekanntmachung von Satzungen in einer von zwei vorgeschriebenen Zeitungen, bei

  • VG Gera, 16.06.2023 - 3 K 415/22

    Heranziehung zu Straßenausbaubeiträgen - Auslegung der Änderung einer Satzung als

    Sie verfügte schon vor dem Ausbau 1997/1998 über eine hinreichend befestigte Fahrbahn, eine Entwässerung und eine den ungefährdeten Haus-zu Haus-Verkehr ermöglichende Straßenbeleuchtung (ThürOVG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 - juris Rn. 41; BVerwG, Urteil vom 11. Juli 2007 - 9 C 5/06 - juris Rn. 40).
  • OVG Schleswig-Holstein, 17.03.2021 - 5 MB 5/21

    Heranziehung eines Mitglieds einer Erbengemeinschaft zum Wasserverbandsbeitrag;

    Nach einem Grundsatz des intertemporalen Verwaltungsrechts ist für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit eines Beitragsbescheides die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt des Entstehens der sachlichen Beitragspflicht maßgeblich (BVerwG, Beschluss vom 13. März 1995 - 8 B 5.95 -, juris Rn. 2; VGH München, Beschluss vom 29. Juli 2009 - 6 ZB 07.2861 -, juris Rn. 4; OVG Magdeburg, Beschluss vom 31. März 2010 - 4 L 375/08 -, juris Rn. 14; OVG Weimar, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 65).
  • VG Gera, 16.06.2022 - 3 K 189/21

    Erhebung einmaliger Straßenausbaubeiträge in Thüringen für Ausbaumaßnahmen, die

    Das Verhältnis der durch die Inanspruchnahmemöglichkeit einerseits der Allgemeinheit und andererseits den beitragspflichtigen Grundstückseigentümern gebotenen Vorteile wurde bestimmt von der unterschiedlichen Verkehrsbedeutung der ausgebauten Straßen sowie ihrer jeweiligen Teileinrichtungen und musste entsprechend bei der Bestimmung des Gemeindeanteils berücksichtigt werden (vgl. ThürOVG, Urteil vom 26. Juni 2013 - 4 KO 583/08 - juris Rn. 53 m.w.N.; hierzu auch Driehaus, Kommunalabgabenrecht, Stand: März 2022, § 8 Rn. 367 ff.).
  • VG Greifswald, 02.07.2018 - 3 A 759/17

    Eines Straßenbaubeitrags

    Das damit zum Ausdruck gebrachte Vorteilsprinzip gilt indessen nicht nur für die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf den Kreis der Beitragspflichtigen, sondern gleichermaßen für die Verteilung des Aufwandes zwischen der beitragsberechtigten Gemeinde und den Beitragspflichtigen (vgl. jeweils m.w.N. VG Greifswald, Urt. v. 13.02.2012 - 3 A 1017/10 -, juris Rn. 16; OVG Weimar, Urt. v. 26.06.2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 53).
  • VG Greifswald, 04.08.2016 - 3 A 249/15

    Kommunalrecht: Straßenausbaubeitrag; Vorteilsprinzip bei Aufwandsverteilung

    Das damit zum Ausdruck gebrachte Vorteilsprinzip gilt indessen nicht nur für die Verteilung des beitragsfähigen Aufwandes auf den Kreis Beitragspflichtigen, sondern gleichermaßen für die Verteilung des Aufwandes zwischen der beitragsberechtigten Gemeinde und den Beitragspflichtigen (vgl. jeweils m.w.N. VG Greifswald, Urt. v. 13.02.2012 - 3 A 1017/10 -, juris Rn. 16; OVG Weimar, Urt. v. 26.06.2013 - 4 KO 583/08 -, juris Rn. 53; Driehaus in: ders., Kommunalabgabenrecht - Band 2, § 8 Rn. 364, Stand 09/2012).
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